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Geldwäsche (GwG) →
Geldwäsche umfasst jegliche Aktivitäten, bei denen kriminell erwirtschaftete Erlöse in den Finanzkreislauf ein- und durchgeschleust werden, um anschließend einer legal aussehenden Aktivität zugeführt zu werden. Geldwäsche hat das Ziel, dass zu jedem Zeitpunkt unbekannt bleibt, dass es sich um kriminelle Vermögenswerte handelt.
Datenschutz →
Betrifft Verstöße gegen Datenschutzgesetze sowie Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Hierzu gehören insb. Fälle, bei denen eine große Zahl oder besonders sensible Daten betroffen sind. Beispiele:
die unrechtmäßige Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
die missbräuchliche Nutzung von Daten
der unzureichender Zugriffsschutz auf sensible Daten
Verstöße gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz →
Nach § 23 Abs. 6 Nr. 1 VAG können sämtliche Verstöße gegen Regelungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes gemeldet werden.
Verstöße gegen Rechtsverordnungen auf der Grundlage des VAG →
Verstöße gegen die Marktmissbrauchsverordnung →
Verstöße gegen die Verordnung über Basisinformationsblätter betreffend Versicherungsanlageprodukte →
Strafbare Handlungen innerhalb des Versicherungsunternehmens →